Arbeit & Behinderung
Behinderung und Arbeitsrecht
Die Ausgleichstaxe In Österreich gilt die sogenannte Einstellungspflicht, das heißt beschäftigt ein Unternehmen mehr als 25 MitarbeiterInnen und mehr, so ist ein/e „begünstigte/r Behinderte/r“ einzustellen.