TROTZ-DEMs Kommentar
Dafür ist wohl keine „Übersetzung“ nötig, aber weil es so wichtig ist, bekräftigen wir es hier noch einmal: JEDER Mensch hat das Recht zu leben. Leben bedeutet in diesem Fall nicht das reine Überleben, sondern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und alle Möglichkeiten die das Leben auch nicht behinderten Menschen bietet!
Pränataldiagnostik soll lediglich als Entscheidungshilfe über den weiteren Behandlungs- und/oder Therapieverlauf vor oder nach der Geburt dienen. Sie soll keinesfalls als Druckmittel gegen Eltern eines (vielleicht) behinderten Kindes mißbraucht werden. Ärztinnen und Ärzte müssen dafür geschult werden objektive und umfassende Informationen über Behinderung geben zu können, so dass eine Behinderung als Teil eines normalen Lebens und nicht als Todesurteil gesehen wird.
Originaltext von
Artikel 10 – Recht auf Leben
Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass jeder Mensch ein angeborenes Recht auf Leben hat, und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um den wirksamen und gleichberechtigten Genuss dieses Rechts durch Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.